Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Aus verschiedensten Gründen wie z.B. Zwangsversteigerung. Erbauseinandersetzungen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Zugewinnausgleich bei Scheidungen oder einfach nur zur Vermögensübersicht wird ein Kurzgutachten oder ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten für Grundstücke oder Immobilien benötigt. Dieses biete ich Ihnen als gelernter Bau- / Wirtschaftsingenieur (FH) und zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken an – kontaktieren Sie mich.